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13.02.2012, 14:48 Uhr
Der Zukunftsvertrag für Goslar
Heute den Haushalt aufräumen schafft Spielraum für morgen.
Der Zukunftsvertrag für Goslar. Die Vertragsvoraussetzungen.
Eine wirksame kommunale Selbstverwaltung setzt voraus, dass die Kommunen ihre eigenen Aufgaben im Interesse und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger erledigen können. Doch nicht immer verfügen die Gemeinden und Landkreise noch über die erforderlichen Handlungsspielräume.
Um die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu stärken und zur Entspannung der strukturellen Finanzprobleme beizutragen, haben sich die kommunalen Spitzenverbände – der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Landkreistag – mit der Landesregierung auf verschiedene Maßnahmen verständigt.
Im Mittelpunkt dieses "Zukunftsvertrags” stehen dabei drei Punkte:
1. Die weitere Kommunalisierung öffentlicher Aufgaben.
2. Die Möglichkeit zur kommunalen Entschuldung bei der Schaffung zukunftsfähiger Strukturen durch Fusion oder durch Umwandlung.
3. Eine für strukturschwache Regionen in wesentlichen Förderbereichen abgestimmte ressortübergreifende Strukturpolitik.
Unter Punkt 2. ist die sogenannte "Entschuldungshilfe" angesprochen, um die es für Goslar in erster Linie geht.
Hierbei geht es im Schwerpunkt darum, ist die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen wieder her zu stellen.
Da Goslar auf zuhohe Kassenkredite angewiesen ist, und damit wirtschaftlich auf Dauer nicht überlebensfähigen ist, können wir nachhaltig von unserer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der Kassenkredite entlastet werden. Quasi als Starthilfe in eine neue Zukunft kann uns der größte Batzen abgenommen werden, nämlich bis zu 75 Prozent, sofern wir uns aufmacchen, genau das zu tun, was jeder ordentliche Kaufmann und jeder Haushaltsvorstand aus Gründen der Selbsterhaltung tut, nämlich nicht mehr Geld ausgeben, als er einnimmt.
Wie es gehen kann, dass man für das Einhalten dieser ansonsten unbestritten vernünftige finanzpolitische Grundregel auch noch fast 45 Millionen Euro Zuschuss erhält, dieses wollen wir hier in der nächsten Zeit erörtern.
Die oben genannten Punkte 1. bis 3. werden in der Präambel des Zukunftsvertrages wie folgt beschrieben:
"Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände verabreden hierzu den Ausbau
eines Instrumentariums zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften und
als Beitrag zur Entspannung der strukturellen Finanzprobleme einzelner Kommunen. Im Mit-
telpunkt stehen dabei das Prinzip der bürgernahen Durchführung öffentlicher Aufgaben, die
Möglichkeit einer kommunalen Entschuldung als zentralen Baustein für eine zukunftsfähige
Ausrichtung zahlreicher strukturschwacher Gemeinden und Landkreisen sowie eine ressort-
übergreifende Strukturpolitik mit unseren Kommunen."
Quelle: CDU Fraktion Goslar.
Im Mittelpunkt dieses "Zukunftsvertrags” stehen dabei drei Punkte:
1. Die weitere Kommunalisierung öffentlicher Aufgaben.
2. Die Möglichkeit zur kommunalen Entschuldung bei der Schaffung zukunftsfähiger Strukturen durch Fusion oder durch Umwandlung.
3. Eine für strukturschwache Regionen in wesentlichen Förderbereichen abgestimmte ressortübergreifende Strukturpolitik.
Unter Punkt 2. ist die sogenannte "Entschuldungshilfe" angesprochen, um die es für Goslar in erster Linie geht.
Hierbei geht es im Schwerpunkt darum, ist die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen wieder her zu stellen.
Da Goslar auf zuhohe Kassenkredite angewiesen ist, und damit wirtschaftlich auf Dauer nicht überlebensfähigen ist, können wir nachhaltig von unserer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der Kassenkredite entlastet werden. Quasi als Starthilfe in eine neue Zukunft kann uns der größte Batzen abgenommen werden, nämlich bis zu 75 Prozent, sofern wir uns aufmacchen, genau das zu tun, was jeder ordentliche Kaufmann und jeder Haushaltsvorstand aus Gründen der Selbsterhaltung tut, nämlich nicht mehr Geld ausgeben, als er einnimmt.
Wie es gehen kann, dass man für das Einhalten dieser ansonsten unbestritten vernünftige finanzpolitische Grundregel auch noch fast 45 Millionen Euro Zuschuss erhält, dieses wollen wir hier in der nächsten Zeit erörtern.
Die oben genannten Punkte 1. bis 3. werden in der Präambel des Zukunftsvertrages wie folgt beschrieben:
"Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände verabreden hierzu den Ausbau
eines Instrumentariums zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften und
als Beitrag zur Entspannung der strukturellen Finanzprobleme einzelner Kommunen. Im Mit-
telpunkt stehen dabei das Prinzip der bürgernahen Durchführung öffentlicher Aufgaben, die
Möglichkeit einer kommunalen Entschuldung als zentralen Baustein für eine zukunftsfähige
Ausrichtung zahlreicher strukturschwacher Gemeinden und Landkreisen sowie eine ressort-
übergreifende Strukturpolitik mit unseren Kommunen."
Quelle: CDU Fraktion Goslar.
aktualisiert von Pascal Bothe, 05.09.2012, 10:23 Uhr
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